Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Ordnungsmittelandrohung durch Schuldner Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO kann allein der Gläubiger stellen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 117/17
1. Eine zulässige Rechtsbeschwerde der Behörde gegen den die Anordnung von Abschiebungshaft ablehnenden Beschluss kann nach der Abschiebung des Betroffenen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens zwar nicht mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG fortgeführt werden. Die beteiligte Behörde kann das Rechtsmittel aber auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013, V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 237/17
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 29. August 2017 wird mit der Maßgabe verworfen, dass gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe des Teilbetrages von 10.000 € als Gesamtschuldner angeordnet wird. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 63/18
Das Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht führt auch dann nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, wenn in der Berufungsbegründung lediglich bereits in erster Instanz vorgetragene rechtliche Argumente wiederholt werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 9. März 1995, IX ZR 143/94, NJW 1995, 1560 [juris Rn. 8] und Beschluss vom 23. Oktober 2012, XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 57/17
Eine Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins im Sinne von § 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG liegt nur vor, wenn kein Gebot abgegeben wurde oder alle abgegebenen Gebote bis zum Schluss der Versteigerung ohne Widerspruch zurückgewiesen worden sind (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360 Rn. 15).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 67/17
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund - 1. Zivilkammer - vom 20. Oktober 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 250 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 235/17
I. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 21. November 2017 wird das vorbezeichnete Urteil, 1. soweit es den Angeklagten V. betrifft, a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) soweit der Angeklagte im Fall II.1 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; bb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe; cc) soweit gegen den Angeklagten eine Einziehung des Wertes von Taterträgen über 18.500 Euro hinaus angeordnet worden ist; b) dahingehend berichtigt,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 97/18
Macht der Käufer eines Kraftfahrzeugs gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen gemeinschaftlich verklagt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ARZ 303/18
Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 38/17
Eine Berufung kann rechtzeitig eingelegt sein, wenn die Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts eingeht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 10/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. November 2017 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zur Anlasstat bestehen. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 135/18
Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 13a StPO wird abgelehnt. I.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 163/18
Für die Bestimmung des Wertersatzverfallsbetrages nach § 73a Satz 1 StGB in der Fassung vom 13. November 1998 sind Wertsteigerungen des Erlangten ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Voraussetzungen des Wertersatzverfalls eingetreten sind, unbeachtlich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 569/17
Bei einem vollendeten Tötungsdelikt sind die Hinterbliebenen nicht „Verletzte“ im Sinne von § 46a Nr. 1 StGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 144/18
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 26. Juni 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten K. und O. im Fall II. 5 der Urteilsgründe freigesprochen worden sind. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 20/18
Die von einer Bank in Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz verwendeten vorformulierten Klauseln "Zinscap-Prämie: ...% Zinssatz p.a. …% variabel* *) Bis zum … beträgt der Zinssatz mindestens …p.a. und höchstens …p.a. Die oben angeführte Zinscap-Prämie ist sofort fällig." und "Zinssicherungsgebühr: ...% Zinssatz p.a. …% variabel* *) Bis zum … beträgt der Zinssatz mindestens …p.a. und höchstens …p.a. Die oben angeführte Zinscap-Prämie ist sofort fällig." sind im Geschäftsverkehr mit...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 790/16
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, wenn nicht der Geschädigte oder der Zessionar andere konkrete Anhaltspunkte für den erforderlichen Herstellungsaufwand unter Berücksichtigung der speziellen Situation des Geschädigten beibringt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 185/16
Der Senat beabsichtigt, die Revision durch einstimmigen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 253/17
Die Revision der Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. November 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beschuldigten ergeben hat. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 138/18
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, wenn nicht der Geschädigte oder der Zessionar andere konkrete Anhaltspunkte für den erforderlichen Herstellungsaufwand unter Berücksichtigung der speziellen Situation des Geschädigten beibringt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 171/16