1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 11. Dezember 2017 aufgehoben, soweit a) die Festsetzung der Tagessatzhöhe für die wegen illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland verhängte Einzelgeldstrafe unterblieben ist und b) die Verwaltungsbehörde angewiesen worden ist, dem Angeklagten vor Ablauf von drei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten...