1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 15. November 2017 im gesamten Strafausspruch aufgehoben und soweit die Einziehung des PKW VW Bus, amtliches Kennzeichen , FIN , des PKW Mercedes Benz Sprinter, amtliches Kennzeichen , FIN , sowie des PKW Mercedes Benz Sprinter, amtliches Kennzeichen , FIN , angeordnet wurde. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...