Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 31. Januar 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Anschlussberufung der Beklagten hinsichtlich der in der Eigentümerversammlung am 20. August 2010 zu TOP 7 c), 7 d) und 7 g) gefassten Beschlüsse zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird auf die Anschlussberufung der Beklagten das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 8. März 2012 dahingehend abgeändert, dass die Klage...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 46/13
1. Eine vom Schuldner veranlasste Banküberweisung ist eine Rechtshandlung, auch wenn zuvor zu Gunsten des Zahlungsempfängers der Anspruch auf Auszahlung des Bankguthabens gepfändet und ihm zur Einziehung überwiesen wurde. 2. Ein Pfändungspfandrecht kann der Vorsatzanfechtung unterliegen, wenn der Schuldner die Entstehung des Pfandrechts zielgerichtet gefördert hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 128/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 30. April 2013 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 463/13
Die Verfahren III ZA 28/13 bis III ZA 193/13 und III ZA 195/13 bis III ZA 273/13 werden zum Zwecke gemeinsamer Entscheidung verbunden. Das Verfahren III ZA 28/13 führt. Die Anträge des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZA 28/13
Der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums selbstständig auszuüben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 269/12
1. Der Versorgungsausgleich kann nur einheitlich entweder nach dem bis 31. August 2009 geltenden Recht oder nach dem seit 1. September 2009 geltenden Recht durchgeführt werden. 2. Der Versorgungsausgleich ist auch dann nach dem seit 1. September 2009 geltenden Recht durchzuführen, wenn die beteiligten Eheleute nach diesem Zeitpunkt übereinstimmende Ruhensanträge allein zu dem Zweck gestellt haben, das neue Recht zur Anwendung zu bringen. 3. Zur internen Teilung eines bei der DFS Deutsche...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 137/13
Eine Betreuung ist regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, jemanden mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten zu beauftragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 481/12
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 13. Januar 2012 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 3 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Rechtsmittel der weiteren Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20. September 2011 als unzulässig verworfen wird. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 300 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 22/12
Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 52/13
Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010, V ZB 124/09, NJWRR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 109/13
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 15. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. September 2012 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 1.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 613/12
Bei der im Exequaturverfahren möglichen Auslegung und Konkretisierung eines ausländischen Vollstreckungstitels können auch Forderungen, welche im ausländischen Vollstreckungstitel nicht ausdrücklich erwähnt werden, im Inland für vollstreckbar erklärt werden, sofern sie im Erststaat ohne eine solche Titulierung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden können.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 44/12
Zweifel an dem Vorliegen einer Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung bestehen nicht, wenn die Haftanordnung als einstweilige Anordnung überschrieben und/oder ihr Ausspruch als Anordnung im Wege der einstweiligen Anordnung bezeichnet wird. Ob die Entscheidung in dieser Verfahrensart hätte ergehen dürfen, ist für die Staathaftigkeit der Rechtsbeschwerde unerheblich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 96/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19. April 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 477/13
Ob eine Hof- und Zugangsfläche einer Wohnanlage ein Gefälle zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser haben muss, kann nicht allein danach beurteilt werden, dass es in der Baubeschreibung nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Besteller ein solches Gefälle nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Umständen, insbesondere dem vereinbarten Qualitäts- und Komfortstandard, erwarten kann.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 275/12
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Januar 2013 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass zusätzlich der Anspruch der Antragstellerin gegen die D. bank auf Rückgewähr des dieser zur Sicherung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag Nr. vom 8. Juni 2005 eingeräumten Bezugsrechts an der bei der Beteiligten zu 1 bestehenden Lebensversicherung Nr. auf beide Ehegatten als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 65/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 4. Juli 2013 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit er in den Fällen II.24, 25, 28, 30, 31 der Urteilsgründe verurteilt wurde, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe zu Fall II.29, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und d) im Ausspruch über den Adhäsionsantrag. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere für...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 459/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 19. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 242/13
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. Oktober 2012 werden verworfen. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Die Nebenklägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 363/13
1. Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch den Vergleich nicht in Frage stellen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Juli 1999,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 48/12