1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 4. Juli 2013 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit er in den Fällen II.24, 25, 28, 30, 31 der Urteilsgründe verurteilt wurde, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe zu Fall II.29, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und d) im Ausspruch über den Adhäsionsantrag. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere für...