1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20 % des Meistgebots zu schätzen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018, V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 und Beschluss vom 19. Juli 2018, V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 3). 2. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des...