1. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 5. Oktober 2017 wird aufgehoben, a) auf die Revision des Angeklagten mit den Feststellungen, b) auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen