1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 18. Mai 2017 im Schuldspruch zu Fall II.3 der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen, jedoch unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, sowie im Ausspruch über die Jugendstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...