Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1a. Die Zulässigkeit einer Beschwerde bemisst sich auch dann nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, wenn sie nicht direkt gegen eine Eintragung, sondern gegen die Zurückweisung eines auf eine ursprüngliche Unrichtigkeit der Eintragung gestützten Berichtigungsantrags gerichtet ist. 1b. Wendet sich der Beschwerdeführer gegen seine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch, um die Wiedereintragung des früheren Eigentümers zu erreichen, ist die Beschwerde gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO unzulässig. 2. Macht der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 59/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 252/17
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 15. Zivilsenat - vom 21. Dezember 2016 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach - 2. Zivilkammer - vom 26. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Rechtsmittelzüge zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 206/17
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28. März 2017 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 49.093,39 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 81/17
1. Vor der Verwerfung einer Beschwerde in einer Ehe- und Familienstreitsache wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist ist dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren. 2. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist hat grundsätzlich das Beschwerdegericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde bereits als unzulässig verworfen worden ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 107/17
Die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 3. Zivilsenat - vom 29. Juni 2016 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 30.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 167/16
1. Auf die Revision der Angeklagten T. und C. wird das Urteil des Landgerichts Limburg vom 9. September 2016 a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte T. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Angeklagte C. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit zwei Fällen von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 46/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. März 2015 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 28.800 € festgesetzt. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 192/15
1. Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. 2. Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt von dem Mietgrundstück - auch nur vorübergehend - entfernt wird. Es entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 95/16
1. Auf die Revision des Angeklagten H. wird das Urteil des Landgerichts München II vom 20. Mai 2016, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 415/17
Bei der Prüfung, ob die Parteien nach dem Vertrag eine bestimmte Verwendung der Kaufsache vorausgesetzt haben, sind nicht nur der Vertragsinhalt, sondern auch die Gesamtumstände zu berücksichtigen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 26. April 2017, VIII ZR 80/16, NJW 2017, 2817 Rn. 16 mwN).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 219/16
1a. Für die Untersuchungsobliegenheit nach § 377 Abs. 1 ist darauf abzustellen, welche in den Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs fallenden Maßnahmen einem ordentlichen Kaufmann im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung auch der schutzwürdigen Interessen des Verkäufers zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte zugemutet werden können. Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Vorschriften über die Mängelrüge in erster Linie den Interessen des Verkäufers dienen, der nach...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 246/16
Nutzt ein Rechtsanwalt zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Telefaxgerät, hat er eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um einen vollständigen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 335/17
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 245/16
1. Der Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses kann nur gestellt werden, wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind. 2. Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen Verfassungs- oder Konventionsrecht.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 371/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. März 2015 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 42.000 € festgesetzt. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 191/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 18. Juli 2017 a) in der Urteilsformel dahin gefasst, dass der Angeklagte der Bedrohung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, und der Körperverletzung schuldig ist, b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) soweit der Angeklagte im Fall II.6 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, und bb) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 539/17
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 15. Dezember 2016 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 16/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) vom 21. März 2017 a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und b) dahin geändert, dass die Erklärung der Erledigung der mit Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 3. Mai 2016 angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt entfällt. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 358/17