I. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 4. April 2016 wird 1. das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, in den Fällen II.13, 15, 16 und 19 der Urteilsgründe aufgehoben und das Verfahren eingestellt; die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last; 2. das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen II.1, 2, 4 bis 8 der...