NV: Der Umstand, dass sich eine --im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Einkünfte sehr hohe-- Spende eines betagten Steuerpflichtigen auch im Wege des Zuwendungsvortrags zu dessen Lebzeiten möglichweise nicht mehr in vollem Umfang einkommensteuerlich auswirken wird, rechtfertigt keinen Erlass der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen. Ein solcher Erlass würde die Wertung des Gesetzgebers, den Abzug von Zuwendungen auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte zu begrenzen, für eine...