1. NV: Nicht jedes Wirtschaftsgut, das für den Betrieb einer Mitunternehmerschaft von Vorteil ist, gehört zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers (Anschluss an das BFH-Urteil vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1999, 357). 2. NV: Eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft reicht nicht aus, um die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei der...