NV: Die im BFH-Urteil vom 4. November 1981 II R 119/79 (BFHE 134, 510, BStBl II 1982, 270) getroffene Aussage, nach der die Abgabe einer stillschweigenden Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer nicht darin zu sehen sei, dass dieser auf einen Hinweis im Abhilfebescheid, wonach durch diesen Bescheid der Einspruch erledigt werde, nicht reagiert, bezieht sich auf einen Sachverhalt, in dem nicht sämtliche Streitpunkte eines Rechtsbehelfsbegehrens ausgeräumt waren .