Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

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GERICHT
JAHR
NV: Soweit ein Kläger vorträgt, das FG habe bei der für die Anwendung der sog. Drei-Objekt-Grenze maßgebliche Zählung der betroffenen Objekte vom BFH entwickelte Rechtssätze falsch angewendet, wird dadurch eine Rechtsprechungsdivergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht dargelegt.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 147/10
Die als Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzenden Unterhaltsleistungen, die ein verheiratetes Kind von seinem Ehegatten erhält, sind nicht deshalb zu mindern, weil der Ehegatte Aufwendungen für die Versicherung eines PKW sowie für eine sog. Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung getragen hat.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 76/09
Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 64/09
1. Wird die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten der Schenkungsteuer unterworfen, trägt das FA die Feststellungslast für die Tatsachen, die zur Annahme einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erforderlich sind, also auch dafür, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 33/10
NV: Ein Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan führt dann zu einem Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO und § 119 Nr. 1 FGO, wenn er sich zugleich als Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt .
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  3. IV B 30/10
1. NV: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nicht vom Einsatz sog. Schonvermögens abhängig gemacht werden. Hierzu gehören auch Gegenstände, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind . 2. NV: Landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke sind unentbehrlich, wenn ohne sie die Erwerbstätigkeit unmöglich ist. Dabei ist zu prüfen, ob nicht einzelne Gegenstände (auch Teilgrundstücke) ohne nachhaltige und fortdauernde Beeinträchtigung der Gesamttätigkeit verwertet...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III S 28/10 (PKH)
1. Die Leistungen eines Partyservice stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz unterliegen . 2. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist .
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  3. XI R 6/08
1. NV: Das FG kann nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen des § 127 AO die Festsetzung einer Steuer, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet wird, auch dann bestätigen, wenn die Rüge erhoben wird, das Finanzamt sei nach seiner Verbandszugehörigkeit sachlich nicht zuständig . 2. NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache, wenn geltend gemacht wird, die Revision sei im Hinblick auf die bisherige und zu korrigierende...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 58/11
1. NV: Der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels steht nicht entgegen, dass die tatsächliche Anzahl der Objekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze bei Erwerb bzw. Errichtung/Modernisierung nicht der tatsächlichen Anzahl der Objekte entspricht, die bei Veräußerung durch zwischenzeitliche Aufteilung aus dem erworbenen Objekt entstanden sind. 2. NV: Zum Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels.
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  3. IV B 107/10
1. NV: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nicht vom Einsatz sog. Schonvermögens abhängig gemacht werden. Hierzu gehört auch ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Antragsteller allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird . 2. NV: Die Angemessenheit bestimmt sich u.a. nach der Grundstücksgröße und wäre bei einer mitgeteilten Fläche von 5000 qm näher zu überprüfen . 3. NV: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nach § 142 FGO i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO...
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  3. III S 46/10 (PKH)
1. NV: Auch in einem nicht überbesetzten Senat des FG bedarf es im Hinblick auf § 6 FGO einer abstrakt-generellen Regelung im Geschäftsverteilungsplan, anhand derer der Einzelrichter für den Fall, dass es zur Übertragung auf ihn kommt, im Vorhinein bestimmbar festgelegt ist. 2. NV: In der Bestimmung des jeweils zuständigen Berichterstatters liegt nicht zugleich die Bestimmung des jeweils zuständigen Einzelrichters.
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  3. IV B 7/10
1. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig. 2. Das geltende Vorauszahlungssystem ist verfassungsgemäß.
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  3. VIII R 11/09
NV: Die Frage, ob ein Kind seinen inländischen Wohnsitz beibehält, wenn es sich zwecks Schulbesuchs außerhalb des elterlichen Haushalts im Ausland aufhält, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts lässt sich daher keine allgemeingültige maximale zeitliche Grenze festlegen.
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  3. III B 154/11
1. NV: Die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers nach § 74 AO erstreckt sich nicht nur auf die dem Unternehmen überlassenen und diesem dienenden Gegenstände, sondern sie erfasst in Fällen der Weggabe oder des Verlustes von Gegenständen nach der Haftungsinanspruchnahme auch die Surrogate, wie z.B. Veräußerungserlöse oder Schadenersatzzahlungen. 2. NV: Ist ein Gesellschafter nur mit 25% an der KG beteiligt ist, so kann sich die einer wesentlichen Beteiligung nach §...
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  3. VII R 67/10
Überweist das Finanzamt eine Steuererstattung auf ein früheres, inzwischen von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen, obwohl dieser ihm dafür ein anderes Konto benannt hat, kann es den Erstattungsbetrag auch dann nicht von der Bank zurückfordern, wenn diese denselben mit einem fortbestehenden Schuldensaldo auf dem betreffenden Konto verrechnet hat.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 27/11
Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung nach § 2 Nr. 1 UmwG geht die dem übertragenden Rechtsträger nach § 9 Abs. 3 StromStG erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über, sondern erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 22/11
Die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers nach § 74 AO erstreckt sich nicht nur auf die dem Unternehmen überlassenen und diesem dienenden Gegenstände, sondern sie erfasst in Fällen der Weggabe oder des Verlustes von Gegenständen nach der Haftungsinanspruchnahme auch die Surrogate, wie z.B. Veräußerungserlöse oder Schadenersatzzahlungen.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 63/10
1. NV: Im Zusammenhang mit der Nutzung eines Nießbrauchrechts stehende Bruttoeinnahmen sind im PKH-Verfahren als Vermietungseinkünfte zu berücksichtigen . 2. NV: In Ansatz gebrachte Verluste aus der Vermietung einer Immobilie können im PKH-Verfahren keine Berücksichtigung finden . 3. NV: Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind Raten zur Tilgung eines Darlehens, mit dem die Immobilie, an der das Nießbrauchrecht eingeräumt wurde, finanziert worden ist, sowie Abschreibungen .
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  3. VII S 32/11 (PKH)
NV: Da die mündliche Verhandlung zur abschließenden Erörterung der Sachlage und Rechtslage bestimmt ist, kann der fristgemäß geladene Beteiligte nicht darauf vertrauen, dass eine mündliche Verhandlung vertagt wird, um ihm Gelegenheit zu weiteren Ermittlungen oder zur Vorlage weiterer Belege zu geben, für die er bei hinreichender Vorbereitung hätte Vorsorge treffen müssen. Lehnt das FG unter diesen Umständen eine Vertagung ab, liegt keine Überraschungsentscheidung vor .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 25/11