....); insoweit handelt es sich aber, wie sich aus den weiteren Ausführungen der Urteilsgründe ergibt, unzweifelhaft um ein Formulierungsversehen des Tatrichters, dessen Beweiswürdigung und Feststellungen sich ausdrücklich auf die (erhebliche) Verminderung der Steuerungsfähigkeit beziehen (UA S. 17). 3 Die Feststellungen zum Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB sind im Ergebnis dahin zu verstehen, dass...