...Jedoch ist bereits die Annahme, der Angeklagte sei nach seinem Messerstich zunächst davon ausgegangen, das Opfer schon tödlich verletzt zu haben, durch keine tragfähige Beweiswürdigung gestützt. 6 Der Beweiswürdigung ist nicht zu entnehmen, woraus die Jugendkammer auf die Vorstellung des Angeklagten im Anschluss an die Tatausführung geschlossen hat, dem Geschädigten „einen potentiell tödlichen Stich...