..."Identitätsfunktion", "Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion"). Weiteres, insbesondere zu Art und Weise der Prüfung und ihrer Beurkundung, also des (geeigneten) Nachweises, dass diese Identitätsprüfung stattgefunden hat, gibt das Bundesrecht nicht vor. Bundesrecht "wacht" somit lediglich darüber, ob das Landesrecht überhaupt eine angemessene Kontrolle der Authentizität ermöglicht....