...Die Verkehrswerte betrugen 75.200 € (Wohnung A), 54.200 € (Wohnung B), 92.000 €, 48.000 € und 36.500 € (Wohnungen C1, C2 und C3) und die Meistgebote 52.640 € (Wohnung A), 34.100 € (Wohnung B), 46.000 €, 24.000 € und 18.250 € (Wohnungen C1, C2 und C3). 2 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte ausgehend von dem jeweiligen Meistgebot als Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer...