...Das tarifliche Bruttomonatsgehalt einer entsprechenden Vollbeschäftigten betrug im Streitzeitraum 2.204,00 Euro. Die monatliche Bruttovergütung der Klägerin berechnet sich nach § 10 Abs. 5 MTV auf 2.204,00 Euro x 18,40 Stunden : 37,5 Stunden = 1.081,43 Euro. Mit der Zahlung von 1.081,94 Euro hat die Beklagte den Entgeltanspruch der Klägerin vollständig erfüllt, § 362 Abs. 1 BGB. 25 III....