...Jahre und Jahrzehnte jedenfalls nach ausdrücklicher und dem Eigentümer aufgrund einer Anhörung bekannt gewordener Kenntnisnahme von baurechtswidrigen Zuständen nicht einschreitet, und ob dies auch dann gilt, wenn der aktuelle Grundstückseigentümer erst später das Grundeigentum erworben hat und die Anhörung nicht kannte, aber von seinem Veräußerer darauf hingewiesen wurde, dass es für das Vorhaben Bestandsschutz...