...Im Jahr 2000 beförderte sie den Kläger zum Fernmeldehauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8 BBesO) und im Jahr 2010 zum Fernmeldebetriebsinspektor (Besoldungsgruppe A 9 BBesO). 3 Im September 2011 machte der Kläger gegenüber der Beklagten einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 8 548,32 € mit der Begründung geltend, er hätte als beurlaubter Beamter bereits im Mai 2006 befördert werden müssen....