...erledigen haben, können Angestellte im öffentlichen Dienst aus der Beamtenbesoldung keine Rechte herleiten, weil für ihren Vergütungsanspruch das Bundesbesoldungsgesetz nicht gilt.“ - „Aus dem Umstand, dass im öffentlichen Dienst Beamte und Angestellte dieselben Aufgaben unter Einschluss hoheitlicher Aufgaben erledigen, können Angestellte des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine Rechte aus der Besoldung...