...Januar 2012 erließ sie den folgenden, dem Antragsteller zugestellten Bescheid: "Vorhalt und Ermahnung nach § 26 Abs. 2 DRiG: Sehr geehrter Herr S. , die richterliche Unabhängigkeit verbietet nach ganz herrschender und auch von mir geteilter Ansicht für Richter die Festlegung von Arbeitszeiten....