...Die Beklagte lehnte es ab, den Überführungsbescheid zurückzunehmen und Jahresendprämien als weitere Arbeitsentgelte festzustellen, weil ihr Zufluss weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht sei (Bescheid vom 8.7.2014 und Widerspruchsbescheid vom 23.9.2014). 3 Das SG Dresden hat den Bescheid vom 8.7.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.9.2014 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, den Feststellungsbescheid...