...Dabei kürzte sie ihre Versicherungsleistung unter Berufung auf § 5 Nr. 2.1 AVB um die im Streit befindlichen 11.678,96 €, weil die vorgenannten Zahlungen der Kundin auf die versicherten Forderungen anzurechnen seien. 6 Die Klägerin meint, diese Verrechnung sei zu Unrecht erfolgt. Aus § 2 Nr. 4 AVB ergebe sich nicht, dass der Versicherungsschutz mit der Aufhebung der Versicherungssumme ende....