...Wäre seine Ausbildung nicht während eines Zeitraums von mehr als sechs Jahren unterbrochen worden, hätte er die Berufsausbildung wesentlich früher abgeschlossen und auch wesentlich früher die Voraussetzungen für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes erfüllt. Auch hätte über den Antrag entschieden werden müssen, bevor er das 50....