...Auf ihm beruht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auch (b). 11 a) Das Oberverwaltungsgericht durfte nicht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO entscheiden. 12 aa) Nach § 130a Satz 1 VwGO kann das Berufungsgericht über die Berufung durch Beschluss entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet hält und eine mündliche Verhandlung...