...Dennoch gab er seiner Ehefrau zu verstehen, dass er die "lebensverlängernden Maßnahmen" selbst beenden werde, falls die Ärzte hierzu nicht bereit seien, worauf diese antwortete, er wisse schon, was er tue. 4 Der Angeklagte beschloss nunmehr, unter Berufung auf die Patientenverfügung, deren Inhalt ihm unbekannt war, bei den ungeliebten "Besserwissern" von Ärzten das Abstellen der medizinischen Geräte...