...Das streitgegenständliche Besitzverbot für erlaubnispflichtige Waffen gegen den Kläger ist rechtmäßig, denn es beruht auf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, deren Anforderungen es einhält. 17 a) Nach § 41 Abs. 2 WaffG kann die zuständige Behörde jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit...