...Eine Bindung der Behörde an frühere Entscheidungen, insbesondere wenn die diesen zugrunde liegende Rechtsauffassung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält, besteht nicht. 15 Soweit die Klägerin meint, die Beklagte hätte sie gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 VwVfG rechtzeitig auf die beabsichtigte Änderung ihrer Rechtsauffassung hinweisen müssen, um ihr, der Klägerin, die rechtliche Ausgliederung des...