...Danach ist die Aufnahme eines stehenden Gewerbes bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, ermächtigt die Vorschrift die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern (Beschluss vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - Buchholz 451.20 § 34c GewO Nr. 4 = GewArch 1991, 68 und Urteil vom 26....