..., "Handelt es sich bei dem Begriff der Notwendigkeit der Vorhaltung von Krankenhausleistungen im Sinne des § 5 Abs. 2 KHEntgG um einen unbestimmten Rechtsbegriff, mit dem der zuständigen Landesbehörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt wird, dessen Ausübung auf der Tatbestandsseite nur darauf gerichtlich zu überprüfen ist, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem...