.... § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG auch für den Fall, dass das Land bzw. die zuständige Behörde die Grundsatzentscheidung getroffen hat, keine planungsrechtliche Ausweisung von Zentren i.S.v. § 5 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG vorzunehmen, um den dort vorgesehenen Zuschlag zu vereinbaren oder umfasst der Versorgungsauftrag der entsprechenden Fachabteilung (hier: Frauenheilkunde und Geburtshilfe...