...Vollendung liegt mit dem Erteilen des Befehls vor, solange der Täter über eine Position in der Gruppe verfügt, in der seine Befehle in der Regel befolgt werden (vgl. LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 127 Rn. 21; Matt/Renzikowski/Kuhli, StGB, § 127 Rn. 10; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 127 Rn. 22 f., 42)....