...NVwZ 2004, 1327), an dessen Vorschlägen sich der Senat im Interesse der Rechtssicherheit und Berechenbarkeit von Streitwertentscheidungen zu orientieren pflegt, zu Konstellationen der Drittanfechtung verhält, sieht er für Klagen von Gemeinden einen Streitwert in Höhe von 60 000 € vor (Nr. 2.3 für das Recht der Abfallentsorgung, Nr. 6.3 für das Atomrecht, Nr. 9.8.2 für die Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan...