...Danach galten für die Versorgung des Klägers die Vorschriften für die Beamten des Landes Niedersachsen entsprechend. 20 a) Da der Kläger als Dienstordnungsangestellter bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt war, wurde sein Arbeits- und Versorgungsverhältnis durch die Dienstordnung normativ geregelt ( §§ 351, 352 , 358 RVO )....