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Urteile für Beamter

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-07-08
BVerwG 2. Senat
...Der Beklagte sicherte im Gegenzug zu, mit der Klägerin umgehend ein neues Beamtenverhältnis zu begründen, falls ihre bisherige Ernennung gerichtlich als nicht wirksam erkannt würde. 5 Den im Dezember 2010 durch die Klägerin gestellten Antrag auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Beamten lehnte der Beklagte ab....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 64/15
...sind die durch die Fortschreibung der Besoldungshöhe bezweckte Besitzstandswahrung, die ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, sowie die Vermeidung von Verwaltungsaufwand, welche darin besteht, dass die Fortschreibung der bisherigen Besoldungshöhe es entbehrlich macht, etwaige Erfahrungszeiten, die zum Teil auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben worden sind, für jeden einzelnen Beamten...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 37/16
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 78/10
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 79/10
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 76/10
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 2/11
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 81/10
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 85/10
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 77/10
...September 2007 wurde er vom Land B. unter Berufung zum Beamten auf Lebenszeit zum Fachhochschullehrer an der Hochschule K. - Technik und Wirtschaft - ernannt. Im Hinblick darauf widerrief die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 16. Februar 2009 die Zulassung des Antragstellers zur Rechtsanwaltschaft (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (B) 10/10
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 5/11
2012-02-23
BVerwG 2. Senat
...Das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten stellt ein solches Interesse dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 83/10
...Sie wäre ersichtlich mit dem Wortlaut der Norm unvereinbar: Der Begriff "üblich" stellt gerade nicht die auf konkret-individuellen Verhältnisse des betreffenden Beamten ab, sondern auf losgelöst von der Person des jeweiligen Beamten bestehende tatsächliche Verhältnisse. 10 Eine solche Auslegung wäre auch mit dem Normzweck und der Systematik des Gesetzes nicht vereinbar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 25/12
2017-05-04
BVerwG 2. Senat
...September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 25 ff. m.w.N.). 18 Diese Rechtsprechung folgt dem Grundgedanken, dass der Beamte kundtun muss, wenn er sich mit der gesetzlich vorgesehenen Alimentation nicht zufrieden geben will (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - USK 2011, 147 Rn. 7)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 52/16
...Wesentlicher Gegenstand der Besoldungsreform war, dass die Bemessung des Grundgehalts der Beamten der Besoldungsordnung A nicht mehr nach dem Besoldungsdienstalter, sondern nach den tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der erbrachten Leistung erfolgt....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1028/15
...Vielmehr muss der Soldat oder Beamte im Einsatzgebiet Aufgaben der Auslandsmission wahrnehmen (Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - juris Rn. 15 f. ). 19 a....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 3/10
...Darüber hinaus habe der Gesetzgeber --ebenso wie das BVerfG-- bei der Neuregelung des AltEinkG nicht berücksichtigt, dass ein Arbeitnehmer in seiner Erwerbsphase durch die Besteuerung eines Teils seiner Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung einen im Verhältnis zu einem Beamten nicht unerheblichen Progressionsnachteil erlitten habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 2/15
...Die Arbeitnehmer der Beklagten seien durch die DV Nr. 1 bezüglich ihrer Versorgung mit den Beamten des Landes Schleswig-Holstein gleichgestellt worden. Sie sollten von der Beklagten ein Ruhegehalt erhalten, das zusammen mit anderen Renten als Gesamtversorgung eine Höhe erreichen sollte, die der Versorgung der Landesbeamten entspreche....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 36/14