...Der vom Beklagten aufgeworfenen Frage, ob ein Fernbleiben vom Dienst im Sinne des § 96 Abs. 1 BBG vorliege, wenn der Beamte den Dienst nicht an einem dienstlich bestimmten Ort, sondern an einer anderen in seinen Zuständigkeitsbereich gehörenden Niederlassung der Behörde beginnt und/oder beendet, und dort während der vorgegebenen Dienstzeit auch tatsächlich Dienst verrichtet, kommt keine grundsätzliche...