...Insbesondere enthält die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Rechtssatz dahingehend, dass die Annahme der völligen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses bereits dann ausgeschlossen ist, wenn ein Beamter, gegen den ein Disziplinarverfahren anhängig ist, während dieses Verfahrens (zunächst) weiterbeschäftigt wird....