...R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-7837 § 2 Nr 10 vorgesehen, RdNr 27 f); sie muss daher dem Gesetzgeber selbst vorbehalten bleiben. 16 Das gilt umso mehr, als der Ausschluss von Leistungen an Hinterbliebene wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Todes nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl § 101 SGB VII) und im Recht der Beamtenversorgung...