...Slg. 2003, I-12575) ging es um die Beamtenversorgung. Dabei galt auch hier die Besonderheit, dass die zur Überprüfung gestellten Richtlinien nach ihrem Wortlaut auch auf betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit Anwendung finden, die als Ersatzleistungen an die Stelle der gesetzlichen Systeme der sozialen Sicherheit treten, selbst wenn der Beitritt zu diesen Systemen Pflicht ist....