...Mehr noch entspricht es aber ständiger Planungspraxis, dass die Stellungnahmen durch die Gemeindeverwaltung oder ein beauftragtes Planungsbüro aufbereitet, mit einer Stellungnahme versehen und zum Gegenstand einer Beschlussvorlage für das zuständige Beschlussorgan gemacht werden (Reidt, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2004, Rn. 472)....