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Urteile für Bauplanungsrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...I. 13 Das Berufungsgericht hat die Auffassung vertreten, der Beklagten habe gegenüber dem bauwilligen Kläger die Amtspflicht oblegen, eine dem geltenden Bauplanungsrecht entsprechende Entscheidung über seine Bauvoranfrage zu treffen und ihm so eine zuverlässige Vertrauensgrundlage für seine Dispositionen in Bezug auf den Ankauf und die künftige bauliche Nutzung des Grundstücks zu verschaffen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 41/16
...17 Auch diese Fragen, soweit sie sich überhaupt in verallgemeinerungsfähiger Weise klären lassen, rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht, denn sie sind in der Rechtsprechung zum Abwägungsgebot im Bauplanungsrecht (§ 1 Abs. 7 BauGB) bereits hinreichend geklärt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 1/13
2019-01-29
BVerwG 5. Senat
...Gemessen daran hat die Beschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht substantiiert aufgezeigt. 14 aa) Die Beschwerde sieht eine unzulässige Überraschungsentscheidung zunächst darin, dass der Verwaltungsgerichtshof nicht vorab auf seine Rechtsauffassung hingewiesen habe, bei dem Verweis in § 3 Abs. 3 Nr. 4 ZeS München auf die bundesrechtlichen Vorschriften des Bauplanungsrechts...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 25/18
...Halbsatzes von § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB ist anerkannt, dass sich eine rechtliche Unmöglichkeit aus öffentlich-rechtlichen Tatbeständen wie beispielsweise dem Bauplanungsrecht ergeben kann (vgl. Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl., § 19 Rn. 200; Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 104; Nothdurft in Langen/Bunte, Bd. 1, Deutsches Kartellrecht, 11....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KVR 7/12
...Der Weg zu einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung des Abwägungsvorgangs ist bei untergesetzlichen Normen nur eröffnet, wenn der Normgeber - wie etwa im Bauplanungsrecht - einer besonders ausgestalteten Bindung an gesetzlich formulierte Abwägungsdirektiven unterliegt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 3/13
2019-03-05
BVerwG 4. Senat
...Zu konkretisieren ist nicht nur die Art der baulichen Nutzung, wobei das festgelegte Vorhaben von vornherein eine gewisse Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten umfasst, sondern, ebenfalls mit (begrenzten) Spielräumen, auch das Maß der baulichen Nutzung (Schiller, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 1003; Busse, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, Stand 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 18/18
...So verhält es sich etwa im Bauplanungsrecht. Besteht ein Bebauungsplan, hat die Behörde nach § 30 BauGB ein Vorhaben an Hand dessen Festsetzungen zu beurteilen; auf die Vorschriften des unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB) oder des Außenbereichs (§ 35 BauGB) kann sie nur zugreifen, wenn der Bebauungsplan nichtig ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 58/14
...Eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung des Abwägungsvorgangs des Normgebers setzt daher bei untergesetzlichen Normen eine besonders ausgestaltete Bindung des Normgebers an gesetzlich formulierte Abwägungsdirektiven voraus, wie sie etwa im Bauplanungsrecht vorgegeben sind....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 CN 1/13
...Januar 2007 Einwendungen u.a. zum Naturschutz, zur Luftverschmutzung, zur UVU/UVP, zum Städtebau/Landschaftsbild/Bauplanungsrecht, zum Abfallrecht/Planungsrecht sowie zur Grundwasserbelastung. Im Einzelnen führte er näher aus: Die Schadstoffimmissionen der geplanten Anlage hätten Schäden an Flora und Fauna in den Naturschutz- und Bannwaldgebieten zur Folge....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 21/09
...Die fehlende Zuständigkeit ergebe sich auch aus der Sperrwirkung des Bauplanungsrechts des Bundes gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG und für die Regelung von Eingangskontrollen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SpielhG Bln aus den bundesrechtlichen Regelungen zum Jugendschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG. 30 Die Abstandsregelung zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die Ausnahmeregel des § 2 Abs. 1 Satz 5 SpielhG...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13
...Zu den immanenten Schranken der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gehören für die Errichtung von Kultusstätten anerkanntermaßen die Beschränkungen, die im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ihren Ausdruck finden (vgl. Morlok, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 4 Rn. 133; Merten, in: Merten/Papier, HGR Bd. III, 2009, § 60 Rn. 64)....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2202/13
...Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Rahmen der Planungsentscheidung darf zwar abgesehen werden, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (vgl. z.B. zum Bauplanungsrecht: Urteil vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 23/12
...Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Rahmen der Planungsentscheidung darf zwar abgesehen werden, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (vgl. z.B. zum Bauplanungsrecht: Urteil vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 24/12
...Standortbezogene Beschränkungen für Spielhallen seien ausschließlich dem Bauplanungsrecht zuzuordnen. Jugendschützende Regelungen unterfielen der Regelungskompetenz des Bundes für die öffentliche Fürsorge. Insoweit habe der Bund von seiner Regelungsbefugnis Gebrauch gemacht....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 6/15
...Eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung des Abwägungsvorgangs setzt daher bei untergesetzlichen Normen eine besonders ausgestaltete Bindung des Normgebers an gesetzlich formulierte Abwägungsdirektiven voraus, wie sie etwa im Bauplanungsrecht vorgegeben sind. Sind solche nicht vorhanden, kann die Rechtswidrigkeit der Norm mit Mängeln im Abwägungsvorgang nicht begründet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 48/15
...Eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung des Abwägungsvorgangs setzt daher bei untergesetzlichen Normen eine besonders ausgestaltete Bindung des Normgebers an gesetzlich formulierte Abwägungsdirektiven voraus, wie sie etwa im Bauplanungsrecht vorgegeben sind. Sind solche nicht vorhanden, kann die Rechtswidrigkeit der Norm mit Mängeln im Abwägungsvorgang nicht begründet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 33/15
...Wären die allgemeinen Regeln der Bodennutzung oder Bodenordnung und ihre Umsetzung als Eingriffe in den Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit zu verstehen, wäre angesichts der engen Schranken des Art. 11 Abs. 2 GG eine sinnvolle Steuerung der Siedlungsentwicklung und anderweitigen Bodennutzung mit Hilfe des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts und der sonstigen Instrumente raumbezogener Fachplanung...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08