...Sie ging nicht etwa deshalb ins Leere, weil ein Teil der von den Voreigentümern übernommenen Verpflichtungen bereits erfüllt war (Beschaffung der Baugenehmigung, Errichtung des Wohnhauses) oder - wie teilweise angenommen wird (Hoche, NJW 1960, 464, 465; Ripfel, BWNotZ 1969, 26, 31 f.), ohne dass dies hier einer Klärung bedarf - infolge der Genehmigung der Grundstücksveräußerung durch die Gemeinde die...