...Die Grenze zwischen dem, was einer Bank bei Gewährung und Sicherung ihrer Kredite noch erlaubt ist, und dem, was für den redlichen Verkehr unerträglich und deshalb sittlich unstatthaft ist, kann deshalb nicht mit Hilfe starrer Fristen gezogen werden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1969 - VI ZR 50/68, WM 1970, 399 f.; Weiß/v....