...Auch wenn die Wortfolge im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen des Banken- und Finanzwesens betrachtet werde, bliebe unklar, welches Risiko gemeint sei. Daher könne die angemeldete Marke weder abstrakt noch konkret Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert oder sonstige Merkmale der verschiedenen Dienstleistungen beschreiben....