...Mit ihrer bisherigen, vom Tatsachengericht festgestellten Weigerung, einen Erlaubnisantrag zu stellen, bietet sie der zuständigen Behörde auch keine Möglichkeit, etwaige Hindernisse für die Erteilung einer Erlaubnis durch die Erteilung von Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen zu überwinden, so dass es für die Entscheidung über ihr Klagebegehren auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfragen...