...Der Senat war mit Blick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs nicht dazu verpflichtet, dem Antragsteller, einem in eigener Sache tätigen Rechtsanwalt, vor der Beratung und Entscheidung des Senats seine Rechtsauffassung mitzuteilen. 3 a) Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 29....