...nicht verlässlich zu mindestens 80 % durch Erdseilmarkierungen vor Leitungsanflügen geschützt werden können, da diese Arten auch bei schlechter Sicht (Dämmerung, Nebel, Nacht) aktiv sind oder bei Bedrohung auch nachts auffliegen und landen müssen". 24 Die Rüge, der Senat sei diesem bedingt gestellten Beweisantrag nicht nachgekommen, zielt der Sache nach wiederum auf eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht...