Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BöttchAusbV
  3. § 7
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BöttchAusbV
  3. § 9
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BöttchAusbV
  3. § 5
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BöttchAusbV
  3. § 3
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BöttchAusbV
  3. § 4
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin (Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BöttchAusbV
  3. § 2
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Januar 2009 - 26 Sa 1729/08 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 181/09
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Diese auf eine finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der sog. Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 183/09
Ein Arbeitsverhältnis kann durch gerichtliche Entscheidung (§ 894 Abs 1 ZPO) nicht mit Rückwirkung vor dem Zeitpunkt der Abgabe eines entsprechenden Angebots in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis geändert werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 155/09
Während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kann kein Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT-O stattfinden. Die für den Bewährungsaufstieg notwendige Bewährungsphase kann nicht in der Arbeitsphase vorgearbeitet werden. Für eine Bewährung während der Freistellungsphase fehlt es an der hierzu notwendigen tatsächlichen Arbeitsleistung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 184/09
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 2
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. Eingangsformel
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. Anlage
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 6
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 5
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 3
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 4
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 7
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
  1. Gesetze
  2. TKonfAusbV 2010
  3. § 8