(TKonfAusbV 2010)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin

Ausfertigungsdatum: 04.05.2010


§ 1 TKonfAusbV 2010 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.